BDPK
 

Die Schritte im Privatisierungs-Prozess

Für jede Krankenhaus-Privatisierung gibt es eigene strukturelle, wirtschaftliche, personelle und konzeptionelle Voraussetzungen und Anforderungen. Dennoch hat sich eine Art "Muster-Verfahren" für die Umsetzung der wesentlichen Punkte einer Privatisierung entwickelt.

Der Ablauf von Privatisierungs-Transaktionen ist heute weitgehend standardisiert. Meist werden Privatisierungen von so genannten Transaktionsberatern begleitet und von einem der größeren privaten Klinikkonzerne erworben.

Transaktionsberater können Berater sein, die auf die Vermittlung und den Verkauf von Krankenhäusern spezialisiert sind. Es gibt große Beratungsunternehmen mit Spezialabteilungen für den Healthcare-Bereich sowie spezialisierte Anwälte. Darüber hinaus treten spezialisierte Abteilungen von großen national und international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als Transaktionsberater auf sowie Banken, um das in diesen Fällen häufig zu bewegende Transaktionsvolumen zuverlässig abwickeln zu können.

Ein Privatisierungsprozess erfolgt üblicherweise in folgenden Schritten:


1. Schritt:
• Grundsatz-Entscheidung des bisherigen Trägers zur Privatisierung des Krankenhauses
• Identifizierung möglicher Privatisierungsobjekte

 2. Schritt
• Beauftragung eines Transaktionsberaters sowie Erarbeitung der Privatisierungsziele
• Evtl. Kontaktaufnahme zum Träger eines möglicherweise oder sicher zur Privatisierung anstehenden Krankenhauses

3. Schritt
• Einholung von Interessenbekundungen potentieller Interessenten
• Abgabe einer Interessenbekundung

4. Schritt
• Erstellung und Versand des Informationsmemorandums über das zu privatisierende Krankenhaus
• Recherche von umfassenden Informationen über das zu akquirierende Krankenhaus sowie sein Konkurrenzumfeld

5. Schritt
• Managament- bzw. Bieterpräsentationen

6. Schritt
• Einholung und Auswertung unverbindlicher (indikativer) Angebote
• Abgabe eines indikativen Angebotes mit Ausstiegsklausel

7. Schritt
• Begrenzung des Bieterkreises
• Entscheidung über Verbleib im Bieterverfahren oder Ausstieg

8. Schritt
• Einrichtung eines Datenraumes
• Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung durch die verbliebenen Bieter

9. Schritt
• Einholung abschließender Angebote
• Abgabe eines verbindlichen Angebotes (häufig noch bedingt und mit Ausstiegsklauseln)

10. Schritt
• Auswahl der für die eigentlichen Vertragsverhandlungen verbleibenden Bieter
• Entscheidung über Verbleib im Bieterverfahren oder Ausstieg

11. Schritt
• Präsentation eines oder einiger Bieter vor dem Entscheidungsgremium

12. Schritt
• Entscheidung und formaler Beschluss im Entscheidungsgremium des verkaufenden Trägers
• Annahme des Verkaufsangebotes gemäß Beschluss des Entscheidungsgremiums des abgebenden Trägers

13. Schritt
• Ausarbeitung und notarielle Beurkundung des endgültigen Kaufvertrages

Bei einem solchen Prozess ist das Scheitern des Verkaufs oder der Akquisition eines Krankenhauses auf allen Stufen bis zum letzten Schritt hin möglich.

Do, 24.Mai.12

Seminar zum Thema "Die Klinik der Zukunft"

Weimar
Veranstalter: Verband der Privatkliniken in Thüringen e.V.

Mi, 27.Jun.12

Sitzung des Fachausschusses Tarif- und Personalfragen

Berlin
Veranstalter: bdpk

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Modell 21

BDPK-Konzept zur Gestaltung der Krankenhausfinanzierung

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