Krankenhäuser in privater Trägerschaft distanzieren sich von "Einweiserprämien"
Berlin, 17.09.2009: Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK), der die Interessen der Kliniken in privater Trägerschaft vertritt, erklärt in Bezug auf die aktuelle Diskussion um Prämien für die Klinik-Zuweisung von Patienten an niedergelassene Ärzte:
"Alle im BDPK vertretenen privaten Klinikunternehmen lehnen derartige Praktiken ab. Sie gefährden das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten, Ärzten und Krankenhäusern und verstoßen gegen ethische Werte sowie gesetzliche und berufsrechtliche Bestimmungen", so der Hauptgeschäftsführer des Verbandes Thomas Bublitz, heute in Berlin. "Wir werden gemeinsam mit unseren Mitgliedskliniken vorbehaltlos Maßnahmen ergreifen, um solche Praktiken zu verhindern und bestehende Verdachtsfälle mit allen gebotenen Mitteln umgehend aufzuklären", so Bublitz.
Wie der BDPK weiter mitteilte, bieten dafür die getroffenen Absprachen zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über die Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern einen guten Handlungsrahmen. Auch an den Clearingstellen auf Länderebene für die Bewertung der rechtlichen Zulässigkeit der gesetzlich gewollten und sinnvollen Kooperation, werden sich die Krankenhäuser in privater Trägerschaft aktiv beteiligen.
Weiter wies Bublitz darauf hin, dass es trotz der bedauerlichen Vorkommnisse nicht gerechtfertigt sei, die gesetzlich gewollte Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern unter Generalverdacht zu stellen. Im Interesse einer optimalen und wirtschaftlichen Patientenversorgung ist eine Zusammenarbeit von Ärzten und Krankenhäusern sinnvoll. Dies muss aber unter Einhaltung des geltenden Rechts geschehen und darf nicht dazu führen, dass Geld ohne entsprechende Gegenleistung verlangt oder nur deshalb gezahlt wird, um an mehr Patienten zu kommen. Außerdem zeige die Diskussion, welchen hohen Wert der Erhalt der freien Krankenhauswahl durch die Patienten hat. Dieses Wahlrecht darf auf keinen Fall bei zukünftigen Gesundheitsreformen in Frage gestellt werden.
Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.
Thomas Bublitz
Hauptgeschäftsführer
Friedrichstr. 60
10117 Berlin


