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PKV-Klage abgewiesen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde der privaten Krankenversicherer gegen die Gesundheitsreform zurückgewiesen.
Das BVerfG bestätigte mit seinem Urteil am Mittwoch, 10.6.2009, das Gesundheitsreform-Gesetz von 2007, mit dem die Privatkassen bei der Versorgung älterer und kranker Menschen stärker in die Pflicht genommen werden und das für mehr Wettbewerb sorgen soll.Nach Auffassung der Karlsruher Richter verletzen die Änderungen des Gesundheitsreform-Gesetzes nicht die Grundrechte wie die Berufsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit. Die PKV hatte geklagt, weil die privaten Kassen unter anderem einen einheitlichen Basistarif anbieten müssen und Privatversicherte bei einem Wechsel des Unternehmens zum Teil ihre Altersrückstellungen mitnehmen können.
Die den Änderungen zugrundeliegenden Prognosen seien nicht zu beanstanden, urteilte das Gericht. Dennoch müsse der Gesetzgeber die weitere Entwicklung beobachten. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) begrüßte die Entscheidung des Verfassungsgerichts. Damit sei, so das BMG, nun abschließend geklärt, dass auch die private Krankenversicherung soziale Verantwortung übernehmen müsse. Jeder in Deutschland müsse über Krankenversicherungsschutz verfügen können. Ältere müssten vor überhöhten Prämien geschützt werden. Dazu diene der Basistarif in der Privaten Krankenversicherung.
PKV beklagt Zerstörung ihres Geschäftsmodells
Die Gesundheitsreform enthält zahlreiche neue Pflichten für die PKV. So dürfen private Krankenversicherer niemandem mehr kündigen und müssen einen Basistarif anbieten. Die Versichererungen hatten die Neuregelungen als "Zerstörung des PKV-Geschäftsmodells" angegriffen und hielten den Basistarif für verfassungswidrig, den sie seit 1. Januar 2009 ihren Kunden zum Preis der gesetzlichen Krankenkassen anbieten müssen. Dieser Basistarif muss auch in der Leistung dem gesetzlichen Angebot im Wesentlichen entsprechen. Weiter dürfen die Privaten keine Kunden mehr ablehnen.Rund zehn Prozent der Deutschen sind privat krankenversichert, 90 Prozent gehören einer gesetzlichen Krankenkasse an. Mit der Reform wurde der Wechsel zu den Privaten erschwert: Arbeitnehmer müssen drei Jahre lang über 48.600 Euro brutto pro Jahr verdienen, um von der gesetzlichen in die Privatversicherung wechseln zu können. Zuvor betrug die Wartezeit nur ein Jahr. Schließlich können Privatversicherte leichter den Versicherer wechseln, da Altersrückstellungen jetzt übertragen werden müssen.


