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Kostenorientierte Fallsteuerung geriatrischer Patienten
BDPK gibt angefragte Stellungnahme an das Bundesministerium für Gesundheit ab.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat aufgrund von Hinweisen zur restriktiven Genehmigung geriatrischer Rehabilitationsleistungen durch Krankenkassen den BDPK um Stellungnahme gebeten. Der BDPK hat gemeinsam mit dem Bundesverband Geriatrie die anliegende Stellungnahme abgegeben.
In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass sich die Steuerungspraxis der Krankenkassen offensichtlich nicht nach dem medizinischen Bedarf richtet, sondern nach wirtschaftlichen Aspekten. Geriatrische Patienten werden im Wege der Fallsteuerung durch die Krankenkassen in eine organspezifische Rehabilitationseinrichtung gesteuert, da dort die Vergütungssätze niedriger sind. Umgekehrt werden neurologische Patienten in geriatrische Einrichtungen gesteuert, da die Vergütungssätze in der Neurologie höher sind als in der Geriatrie. Konsequenz ist, dass die Patienten unterversorgt bzw. die Kliniken unterfinanziert werden.

