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Positionspapier des BDPK zur Zukunft der belegärztlichen Versorgung

In dem neu verabschiedeten Positionspapier zur Zukunft der belegärztlichen Versorgung fordert der BDPK eine Neuregelung der Vergütungsstrukturen für belegärztliche Leistungen. Belegkrankenhäusern und Belegabteilungen muss in gleichem Maße wie Hauptabteilungen ermöglicht werden, das zum 1.1.2007 in Kraft getretene Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) anzuwenden.

Der BDPK hat bereits mehrfach auf die schwierige Situation in der belegärztlichen Versorgung hingewiesen und Vorschläge für eine Neuregelung der Vergütung belegärztlicher Leistungen gemacht. Obwohl diese Vorschläge unmittelbar auf den Absprachen der Regierungskoalition im Koalitionsvertrag vom November 2005 basierten, ist bislang eine entsprechende gesetzliche Umsetzung nicht erfolgt.

Das Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) zum 1.1.2007 hat zu einer weiteren Verschärfung der Rahmenbedingungen für die Erbringung belegärztlicher Leistungen geführt, da nunmehr ein gravierender Wettbewerbsnachteil der Belegabteilungen und -krankenhäuser gegenüber Hauptabteilungen hinzugekommen ist. Das aktuelle Positionspapier zur Zukunft der belegärztlichen Versorgung trägt diesen Entwicklungen Rechnung.

Nach wie vor favorisiert der BDPK in Anlehnung an die Koalitionsvereinbarung vom November 2005 die komplette Überführung der belegärztlichen Vergütung ins DRG-System als die sinnvollste Lösung. Mindestens jedoch muss aus unserer Sicht sichergestellt werden, dass die Benachteiligung der belegärztlichen Abteilungen und Belegkrankenhäuser gegenüber Hauptabteilungen aufgrund der Anwendbarkeit des VÄndG aufgehoben wird und Belegkliniken insoweit den Hauptabteilungen gleichgestellt werden. Das aktuelle Positionspapier enthält einen konkreten Vorschlag für entsprechende gesetzliche Änderungen.


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