Bedarfsgerechte Versorgung - Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat am 23. Juni 2014 sein Gutachten "Bedarfsgerechte Versorgung - Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche" vorgestellt und veröffentlicht.

Im Abstand von zwei Jahren bewertet der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklungen im Gesundheitswesen die gesundheitliche Versorgung und unterstützt die Politik durch Vorschläge zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens. Als Schwerpunkt betrachtet das diesjährige Gutachten (Anlage 1 und 2) den Wettbewerb mit dem Ziel einer bedarfsgerechten Versorgung (Teil I) sowie die bedarfsgerechte Versorgung aus der Perspektive ländlicher Regionen (Teil II).

Im Kapitel 4 des Teil I wird ausführlich auf die Rehabilitation eingegangen. Erfreulich ist, dass viele Themen des BDPK aufgegriffen und entsprechende Empfehlungen ausgegeben werden.

Für den Bereich der Rehabilitation sind insbesondere folgende Empfehlungen genannt:

  • Zugang: Eine grundsätzliche Vereinheitlichung von Antragsstellung und Prüfverfahren der verschiedenen Träger sowie insbesondere die Vereinfachung des Antrags- und Genehmigungsprozesses in der GKV für Reha-Maßnahmen, die aus der ambulanten Versorgung heraus verordnet werden, sind anzuraten. Hierzu zählt erstens die Vereinfachung des zweistufigen Antragsverfahrens mit verschiedenen Mustervordrucken (siehe § 6 Rehabilitations-Richtlinie), Beratungspflichten und Prüfverfahren sowie zweitens die Lockerung der Vorgabe, dass nur Vertragsärzte mit speziellen rehabilitationsmedizinischen Qualifikationsanforderungen Leistungen der medizinischen Rehabilitation verordnen dürfen (§ 11 Rehabilitations-Richtlinie). Auf diese Weise würden auch Ärzte anderer Fachgruppen (und insbesondere Hausärzte) stärker für die Aufdeckung von Rehabilitationsbedarf ihrer ambulanten Patienten sensibilisiert.
  • Reha vor Pflege: Zuweisung von Rehabilitationsverantwortung an die Pflegeversicherung. Es wäre sinnvoll, die Pflegeversicherung in den Kreis der Rehabilitationsträger nach SGB IX aufzunehmen und einen finanziellen Ausgleich zwischen Pflege- und Krankenversicherung herzustellen. Ausgaben für pflegevermindernde Reha-Maßnahmen könnten hälftig zwischen Pflege- und Krankenversicherung aufgeteilt werden. Eine noch weiter gehende Lösung wäre die Integration von Pflege- und Krankenversicherung.
     
  • Reha-Budget: Die Ermittlung des Rehabilitationsbudgets sollte neben einem demografischen Faktor auch die Entwicklung des Renteneinstiegsalters bzw. die Lebensarbeitszeit berücksichtigen, was technisch einfach realisierbar ist. Gleichzeitig sind vorhandene Effizienzreserven, z. B. im Bereich ambulanter Rehabilitation und beim Betrieb von Eigeneinrichtungen, auszuschöpfen.
     
  • Vergütung: Es bedarf der Entwicklung eines differenzierteren Patienten- bzw. Fallklassifikationssystems. Ob die Vergütung in Form von Tages- oder Fallpauschalen erfolgt, ist dabei nachrangig, wenn auch eher differenzierte Tagespauschalen zu empfehlen sind. Zentral kalkulierte Relativgewichte könnten als Ausgangsbasis für Modifizierungen durch individuell verhandelte Einzelverträge zwischen Reha-Trägern und -Leistungserbringern dienen, die beispielsweise den Basisfallwert und zusätzliche ergebnisorientierte Pay-for-Performance-Vergütungsanreize umfassen können.
     
  • Trägereigene Einrichtungen: Es ist eine klare Trennung von Kostenträger- und Leistungserbringerebene anzuraten, ggf. auch eine Privatisierung (bzw. Kommunalisierung) der bestehenden Eigeneinrichtungen.
     
  • Die Zuweisung von klaren Zuständigkeiten in den Bereichen Kinderrehabilitation und Onkologie durch Vereinbarungen der Selbstverwaltung oder den Gesetzgeber wäre wünschenswert. Die bisherigen Ausnahmeregelungen des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB VI im Sinne einer „gleichrangigen Zuständigkeit“ sollten abgeschafft und die Verantwortung für die jeweiligen Personenkreise klar einem der Rehabilitationsträger zugewiesen werden.
     
  • Zur Realisierung methodisch hochwertiger Studien bedarf es einer verstärkten Forschungsförderung im Bereich Reha. Dabei sollte die Rehabilitationsforschung zukünftig vornehmlich trägerübergreifend organisiert werden.
     
  • Es bedarf innovativer Versorgungskonzepte und -strukturen, um den Herausforderungen des demografischen Wandels, eines sich wandelnden Behandlungsspektrums und geänderter Patientenansprüche gerecht zu werden. Dabei sollte der Rehabilitationsprozess vermehrt als „gesundheitliche Reha“ mit präventiven, berufsbezogenen, sozialen oder psychologische Aspekten verstanden werden. Insbesondere eine verstärkte Einbindung der Rehabilitation in lokale Netzwerke und integrierte Versorgungskonzepte wäre vielversprechend. Ein weiterer Ausbau ambulanter Angebote ist geboten, da dies den Präferenzen vieler Nutzer entspricht.
     
  • Harmonisierte Statistik aller Reha-Träger mit gemeinsamen Definitionen sowie einheitlicher Abgrenzung von Reha-Fällen, -Diagnosegruppen und Ausgabenkomponenten. Auch sollten Daten zu den sozioökonomischen Inanspruchnahmemustern erfasst werden.
     

    Für Rehabilitationseinrichtungen und Krankenhäuser relevante Ergebnisse des Gutachtens:
     

    • Fachkräftemangel: Der Rat empfiehlt eine Ausweitung der Ausbildungskapazitäten und eine Reform der Pflegeausbildung mit Integration der Grundausbildung. Zugleich sei es notwendig, die Attraktivität der Pflege zu steigern und neue Karrieremöglichkeiten zu eröffnen. Hierzu gehöre auch die Förderung von grundständigen ausbildungsintegrierenden Bachelor- und konsekutiven Masterstudiengängen
    • Sektorenübergreifende Versorgungsplanung: Auf Planungsebene wird eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung auf Bundeslandebene empfohlen. Die Einrichtung gemeinsamer Landesgremien nach § 90a SGB V solle verpflichtend sein. Im Falle drohender Unterversorgung solle diesen der Sicherstellungsauftrag zufallen.
    • Lokale Gesundheitszentren zur Primär- und Langzeitversorgung im ländlichen Raum: Der Rat empfiehlt eine Zentralisierung der medizinischer Versorgungsangebote mit dem Ziel effizientere und insgesamt leistungsfähigere Strukturen auf einem hohem Qualitätsniveau zu schaffen. Primär ambulant praxisgestützte und primär stationär gestützte Versorger sollen hierzu zu lokalen sektorübergreifenden Gesundheitszentren verbunden werden.