Patientenwohl als ethischer Maßstab für das Krankenhaus

Als ethisches Leitprinzip stellt der Ethikrat das Patientenwohl in den Mittelpunkt seiner Stellungnahme und gibt Empfehlungen zur Krankenhausversorgung.

In Berlin stellte der Deutsche Ethikrat am 5. April 2016 in einer Pressekonferenz die Stellungnahme „Patientenwohl als ethischer Maßstab für das Krankenhaus“ vor. Der Ethikrat gibt folgende Empfehlungen:

Bessere Kommunikation im Krankenhaus: Förderung der kommunikativen und interkulturellen Kompetenz aller im Krankenhaus Tätigen mit Aus- Fort- und Weiterbildungsangeboten
Zeitlichen und organisatorischen Aufwand berücksichtigen: Berücksichtigung des zeitlichen und organisatorischen Aufwands bei den Vorgaben für die Vergütung innerhalb des DRG-Systems
Pflegepersonalschlüssel: Verbesserung der Situation der Pflege durch Pflegepersonalschlüssel
DRG-System: Weiterentwicklung des DRG-Systems durch Entgegenwirken von Fehlanreizen (Vorzeitige oder verzögerte Entlassung oder Verlegung), Abrechnung von zwei oder mehreren DRG bei multimorbiden Patienten, Zusatzentgelte für hochaltrige Patienten, Patienten mit selten Erkrankungen oder Patienten mit besonderen Verhaltensauffälligkeiten, Vergütungsmodelle zur Vermeidung unnötiger Eingriffe und Prozeduren
Qualitätssichernde Strukturen: Programm des Bundes zur Förderung multidisziplinärer Zentren, die sich an bestimmten Krankheitsbildern orientieren
Vereinfachung von Dokumentationspflichten: Unter anderem Entwicklung und Erprobung von Modellen mit digitaler Unterstützung
Besondere Bedarfe: Unter anderem kinderspezifische DRGs, bzw. die Kindermedizin vom DRG-Abrechnungssystem entkoppeln, Krankenhäuser barrierefrei gestalten, zusätzliche Assistenzpflege für Menschen mit Behinderung, Förderung demenzsensibler Versorgungsstrukturen
Krankenhausplanung: Transparente Kriterien für eine primär am Patientenwohl ausgerichtete Krankenhausplanung
Schnittstellen stationär ambulant: Es wird empfohlen die Schnittstellenproblematik zwischen stationärem und ambulanten Sektor erneut unter dem besonderen Aspekt des Patientenwohls systematisch zu analysieren und evaluieren.

Die Stellungnahme finden Sie auf der Homepage des Ethikrats.