Drittes Pflegestärkungsgesetz - PSG III

Zur Anhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Gesetze im Bundesministerium für Gesundheit am 30. Mai 2016 hat der BDPK eine Stellungnahme abgegeben.

In seiner Stellungnahme fordert der BDPK

  • eine Änderung von § 40 SGB V, mit der erreicht werden soll, dass Rehabilitationsleistungen zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit rechtzeitig erbracht werden
  • festzulegen dass die Krankenkasse von der ärztlichen Verordnung nur auf der Basis eines sozialmedizinischen Gutachtens durch den MDK nach persönlicher Untersuchung abweichen darf. Im Gutachten müssen konkrete Behandlungsalternativen und deren zumutbare Verfügbarkeit aufgezeigt werden. Das Gutachten ist dem Versicherten zu übermitteln.
  • in § 301 SGB V Absatz 1 Nr. 8 zu streichen.